Lenkzeit
· täglich: max. 9 Stunden (2 x wöchentlich 10 Stunden möglich)
· wöchentlich: max. 56 Stunden
· Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen:
max. 90 Stunden
Einsatzzeit
· täglich: max. 13 Stunden
· Verlängerung auf 15 Stunden möglich – siehe Ruhezeit
Lenkpausen
· nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mind. 45 Min.
· oder 2 kurze Pausen von 15 Min. + 30 Min. innerhalb von 4,5 Stunden
Tägliche Ruhezeit
· regelmäßige tägliche Ruhezeit: mind. 11 Stunden
· reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden.,
(aber nur max. 3 Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten)
· Zweifahrerbetrieb: mind. 9 Stunden Ruhezeit innerhalb von 30 Stunden
Einsatzzeit (d.h. Einsatzzeit von 2 Fahrern max. 21 Stunden gesamt)
Wöchentliche Ruhezeit
· spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen
(d.h. nach 6 Arbeitstagen muss der 7. Tag frei sein)
· in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo–So) zwei regelmäßige
wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden)
Arbeitszeitregelung:
· wöchentliche Höchstarbeitszeit: durchschnittlich 48 Stunden (einzelne
Wochen bis 60 Stunden bei einem Durchrechnungszeitraum von 6 Monaten)
Nachtarbeit:
· Bei Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von jeweils 24
Stunden 10 Stunden nicht überschreiten.
· Nacht für Lenker ist Zeitraum von 0 Uhr bis 4 Uhr
· Binnen 14 Tagen Ausgleich durch Verlängerung einer täglichen oder
wöchentlichen Ruhezeit, um das Ausmaß der geleisteten Nachtarbeit.
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO:
Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede
Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.